Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof müssen regelmäßig Einzelfragen zur steuerlichen Beurteilung von Sachbezügen klären.
Einbeziehung von Versand- und Handlingskosten in die Bewertung von Sachbezügen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 8. April 2016 (AZ: 10 K 2128/14) entschieden, dass Versand- und Handlingskosten in die Sachbezugsfreigrenze einzubeziehen und entsprechend bei der Berechnung der 44-Euro-Freigrenze zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, Versand- und Handlingskosten können dazu führen, dass die 44-Euro-Freigrenze nicht zum Ansatz kommt und der Arbeitgeber den Lohnsteuereinbehalt vornehmen muss. Allerdings wurde gegen das Urteil Revision eingelegt (AZ beim BFH: VI R 32/16).
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