Wir erstellen alle regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen für Privatpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler wie Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen sowie sonstige Steuererklärungen wie z. B. Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen. Des Weiteren fertigen wir Steueranmeldungen, z. B. Kapitalertragsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Steuererklärungen und Rechnungswesen
Unser Leistungsspektrum beinhaltet
- Einrichten der Buchführung sowie Kontieren und Erfassen der Buchhaltungsbelege
- Bearbeitung der Kosten- und Leistungsrechnung
- Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen mit Entwicklungsübersichten, OPOS-Auswertungen, Controllingreports usw.
- Unterstützung bei der Einrichtung des Rechnungswesens sowie der Prozessgestaltung im Unternehmen
- Organisationsberatung im Rechnungswesen und Controlling
- Branchenvergleiche
- Bearbeitung des Rechnungswesens mit Hilfe von „DATEV Unternehmen-online“
Unsere Leistungen im Bereich Finanzbuchführung und Kostenrechnung zielt auf Ihre individuellen Informationsbedürfnisse und Prozesse ab. Im Hinblick auf eine größtmögliche Effizienz in der Bearbeitung erörtern wir gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten der Automatisierung, generieren individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und beraten Sie zur Zukunft des Rechnungswesens, die wesentlich vom digitalen Belegaustausch geprägt sein wird. Regelmäßig führen wir Mandantenworkshops zu Fragen der Finanzbuchführung und Belegverarbeitung durch.
Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung übernehmen wir für Sie
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive Baulohn
- Führung der Lohnkonten
- Erstellung der Meldungen und Datenübermittlung an Sozialversicherungsträger, Finanzämter etc.
- Bearbeitung von Lohnbescheinigungen, z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Lohnfortzahlungsanträge
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Gestaltende Beratung in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen
- „Arbeitnehmer – online“
Zur Verarbeitung Ihrer Lohn- und Gehaltsdaten lassen sich Tools zur Arbeitserleichterung wie beispielsweise die Lohnvorerfassung verwenden. Die Orientierung an Ihren Informationsbedürfnissen stellt auch bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung die Grundlage der Prozessgestaltung dar.
Mit „Arbeitnehmer-online“ stellen Sie Ihren Mitarbeitern, sofern gewünscht, alle wichtigen Lohn- und Gehaltsdokumente online zur Verfügung.
Im Rahmen der Abschlussarbeiten sind wir für Sie tätig bei der
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht einschließlich Berichtslegung
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Planbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Offenlegung beim Bundesanzeiger
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Begleitung bei Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren
- Begleitung bei Klageverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Wir beraten und begleiten bei Insolvenzen und Unternehmensabwicklungen und übernehmen gerne Dienstleistungen wie die Finanzbuchhaltung, Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Hierbei sind die ertrag- und insbesondere umsatzsteuerlichen Besonderheiten bzw. Streitfragen im Zusammenhang mit der Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beachten.
Steuerliche Beratungsleistungen
Wir übernehmen die steuerliche Gestaltungsberatung im unternehmerischen und privaten Bereich. Jede unternehmerisch bedeutende Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen.
Auch private Vermögensentscheidungen ziehen steuerliche Auswirkungen nach sich.
Wir führen Vertragsanalysen durch und beraten zur Vertragsgestaltung unter steuerlichen Gesichtspunkten, begleiten Sie bei Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen und Unternehmensbeteiligungen, beraten Sie zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl und erstellen Gutachten zu Ihren steuerlichen Fragestellungen.
Auch Fragen bzw. Überlegungen zur Umwandlung unter handels- und steuerrechtlichen Aspekten greifen wir gerne auf und analysieren deren Chancen und Risiken. Mit monatlichen Mandantenrundschreiben, in regelmäßigen Fachvorträgen sowie Mandantenworkshops informieren wir Sie zu aktuellen steuerlichen Themen.
Bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit sind nationales und internationales Steuerrecht, bilaterale Abkommen sowie die Rechtsprechung zu beachten. Die unterschiedliche Behandlung einzelner Sachverhalte in verschiedenen Steuersystemen einzelner Länder kann dazu führen, dass ein Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland der Besteuerung unterliegt und damit die Gefahr der Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerungen besteht. Die Steuergesetze können aber auch die grenzüberschreitenden Aktivitäten fördern, wenn durch besondere Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der internationalen Tätigkeit ergeben, eine geringere Steuerbelastung erreicht wird. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen, die ihre Marktposition im Ausland aufbauen, verteidigen und ausbauen möchten, fachgerecht in allen Fragen der internationalen Besteuerung zu beraten.
Frau Ulrike Eberhard, Steuerberaterin, steht als „Fachberaterin für Internationales Steuerrecht“ kompetent und praxiserfahren grenzüberschreitend tätigen Unternehmen beratend zur Seite.
Wir bieten Ihnen eine komplexe Beratung im Gesundheitswesen für Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und sonstige Heilberufler und den Pflegedienst als auch Apotheken an. Neben der Erstellung der Finanzbuchhaltung speziell für Ärzte nach den gültigen Branchenregelungen sowie den ambulanten und stationären Pflegeberufen nach der Pflege- Buchführungsverordnung (PBV) bieten wir folgende Beratungsleistungen an:
- Praxisgründung
- Betriebswirtschaftliche Beratung im Bereich Praxisanalyse, Praxisführung, Praxisfinanzierung und Praxisbewertung
- Steuergestaltungsberatung bei Praxisübernahme und Praxisübergabe
- Beratung bei Praxiskooperation und Praxisfusion
- Spezialproblematik Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Gesundheitswesen
Frau Kati Hauptmann, Steuerberaterin, hat sich zum „Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)“ spezialisiert und steht als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Wir beraten Vereine und gemeinnützige Organisationen bei laufenden steuerlichen Fragestellungen sowie bei Auseinandersetzungen mit Behörden.
Gegenstand unserer Beratungsleistungen sind beispielsweise die Strukturierung des Rechnungswesens im Hinblick auf eine sachgerechte Abgrenzung der einzelnen steuerlichen Bereiche, die Steuerberatungsgestaltung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die Überprüfung und Beratung im Zusammenhang mit der zeitnahen Mittelverwendung aber auch die steuerliche Behandlung von Zuschüssen und die dazugehörigen Mittelverwendungsnachweise.
Frau Birgit Heinze, Steuerberaterin, berät seit vielen Jahren mit einem großen Erfahrungsfundus Vereine und gemeinnützige Organisationen in allen steuerlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten.
Die steuerrelevanten Tätigkeiten und Sachverhalte von juristischen Personen öffentlichen Rechts geraten zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Wir beraten Sie mit großem Erfahrungsschatz zu steuerlichen Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Ihren Betrieben gewerblicher Art, bei Ihren Investitionsentscheidungen und im Hinblick auf die Abbildung in Ihrem doppischen Rechnungswesen. Die steuerliche Würdigung Ihrer Investitionsentscheidungen stellt bereits in der Planungsphase eine wichtige Grundlage für Ihre Haushaltsplanung sowie für die zutreffende Beantragung von Zuwendungen dar. Auf der Grundlage Ihres kommunalen Haushaltes analysieren wir Chancen aber auch Pflichten im Zusammenhang mit § 2 b UStG und beraten Sie gerne zur Frage der Inanspruchnahme der Übergangsregelung.
Frau Stephanie Oberhauser, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin und Frau Anita Tomisch, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin beraten seit vielen Jahren Landkreise, Städte und Gemeinden in Fragen des kommunalen Steuerrechts.
Betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen
Gerne begleiten wir Sie im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Geschäftsidee mit der Erstellung von Unternehmenskonzepten und Businessplänen, bei der Fördermittel- und Zuschussbeantragung, mit der Erstellung von Investitions- und Unternehmensplänen. Außerdem beraten wir Sie auf der Grundlage Ihrer individuellen Zielstellung bei der Auswahl der Rechtsform Ihres Unternehmens. Auf der Grundlage des Unternehmenskonzeptes und Ihres Businessplanes begleiten wir Sie bei Bankgesprächen und Finanzierungsverhandlungen.
Als Grundlage für Ihre Investitionsvorhaben, aber auch zur Begleitung und Unterstützung bei Bankgesprächen, Bonitätsratings und Finanzierungswünschen erarbeiten wir integrierte Unternehmensplanungen, die sich als Sollangaben in Ihren monatlichen Auswertungen des Rechnungswesens hinterlegen lassen. Die Planung dient damit der Implementierung Ihres unternehmensspezifischen Controllingsystems.
Im Rahmen der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge oder auch bei privaten Vermögensentscheidungen bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Unternehmensbewertungen bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen
- Durchführung von Bieterverfahren zum Verkauf von Unternehmen oder Vermögensgegenständen
- Entwicklung von steueroptimalen Konzepten
- Mitwirkung bei der steuerlichen Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen
- Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge
- Minimierung der Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerbelastung
- Prüfung der steuerlichen Auswirkungen güterrechtlicher Vereinbarungen
Wir unterstützen Sie bei wesentlichen Entscheidungen rund um das Thema Vermögensaufbau und Altersvorsorge auf der Grundlage einer eingehenden Analyse Ihrer Vermögenssituation und Zukunftspläne, und dies vollständig, unabhängig und neutral. Wir empfehlen eine regelmäßige Aktualisierung zur Sicherstellung einer angemessenen Altersvorsorge. Die Beratungsleistung besteht aus der Datenaufnahme, Analyse, Erstellung des Finanzplanes, Strategiegespräch sowie schließlich der Umsetzung der strategischen Empfehlungen.
Frau Stephanie Oberhauser, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin hat sich zur „Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ spezialisiert und steht als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Unser Beratungsangebot richtet sich an Unternehmen, die im Vorfeld wirtschaftlicher Schwierigkeiten – bei den ersten Problemanzeichen oder in der eingetretenen wirtschaftlichen Krise – Unterstützung bei Entscheidungen zur Unternehmenssanierung benötigen.
Für betroffene Unternehmen, aber auch für Gläubiger erstellen wir Gutachten über die Zahlungsfähigkeit und/oder Überschuldung. Wir analysieren die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wie Vermögensstruktur, Ertrags- und Finanzlage, steuerliche Situation und etwaige Krisenursachen, entwickeln oder überprüfen Sanierungskonzepte. Mit Gläubigern organisieren wir außergerichtliche Sanierungsvergleiche und beurteilen, ob Fortführungskonzepte realisierbar sein werden. In diesem Zusammenhang verhandeln wir auch über die Gewährung von Sanierungskrediten und beantragen Fördermittel. Wir unterstützen betroffene Unternehmen bei der Erarbeitung, Durchsetzung und Realisierung von Insolvenzplänen.
Zur betriebswirtschaftlichen Analyse von Sachverhalten erstellen wir gutachterliche Stellungnahmen und zeigen hierbei – ausgehend von Ihrer Zielsetzung – Handlungsalternativen und die damit einhergehenden relevanten monetären und nichtmonetären Aspekte auf. Die Erarbeitung des Gutachtens und die Festlegung der zugrunde liegenden Prämissen erfolgen in enger Abstimmung mit Ihnen. Im Ergebnis unserer gutachterlichen Stellungnahme sprechen wir eine Handlungsempfehlung aus. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens und der hierfür erforderlichen unternehmerischen Schritte.