Die elektronische Rechnung wird ab dem 1. Januar 2025 zur Pflicht, sofern der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Die beigefügte Mandanten-Information soll Ihnen einen Überblick zu diesem Thema geben und auf Besonderheiten hinweisen.
Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands für die deutsche Wirtschaft sieht der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vor.
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Empfangsbereitschaft einer E-Rechnung zu gewährleisten.
In den Jahren 2025 und 2026 dürfen noch Papierrechnungen und sonstige elektronische Rechnungen (z.B. pdf-Rechnung) ausgestellt werden, vorausgesetzt der Rechnungsempfänger stimmt zu. Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von nicht mehr als 800.000 € verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2027. Ab 2027 werden Papierrechnungen grundsätzlich unzulässig. Ab 2028 sind dann ausschließlich Rechnungen, die den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen, erlaubt.
Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwandes empfiehlt sich eine zeitnahe Implementierung der nötigen Umsetzungsstrukturen.
Als betroffener Unternehmer/Rechnungsempfänger müssen Sie zuallererst sicherstellen, dass eingehende E-Rechnungen in Ihrem Unternehmen spätestens zum 1. Januar 2025 in sämtlichen zulässigen Formaten verarbeitet werden können.
Viele Rechnungsprogramme bieten inzwischen Exporte in die gängigen Formate an. Auch in den DATEV-Programmen ist die Funktion „E-Rechnung“ enthalten. Damit können die vom Gesetz geforderten Formaten gem. der Norm EN 16931 verarbeitet, erstellt und versendet werden.
Diese Umstellung können Sie zudem dazu nutzen, die Digitalisierung weiterer Prozesse voranzutreiben. Die Software „Unternehmen online“ schafft individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Kanzlei. Der Schlüssel hierzu ist der digitale Belegaustausch. Sie scannen Belege und übertragen sie ins DATEV-Rechenzentrum. Dort stehen die digitalisierten Belege und Dokumente für Unternehmen und Kanzlei zentral zur Verfügung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf die Software DATEV E-Rechnungsschreibung bzw. auf die Software DATEV Unternehmen Online.
Ihr Team
B&P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft
Die vollständige Information finden Sie hier: Mandanten-Information E-Rechnungen